Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von KOI LOUNGE Zürich erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der Koi Lounge Guillod in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die KOI LOUNGE Zürich erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Preise
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich für Endkunden, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Lieferungen
Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Die Lieferzeit ist freibleibend. Die Aussendung der bestellten Waren erfolgt per Paketpost. Teillieferungen sind zulässig. Fische werden nicht versendet und müssen während der Geschäftsöffnungszeiten bei uns abgeholt werden.

Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann KOI LOUNGE Zürich die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. KOI LOUNGE Zürich ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

Ersteigerte bzw. gekaufte Koi sind innert 4 Wochen bei uns abzuholen. Dies gilt während den Sommermonaten, wo das Hinzusetzen im Teich grundsätzlich möglich ist. Bei Käufen in den kalten Monaten können die Koi bis Ende Mai des Folgejahres kostenlos bei uns bei normaler Hälterung verbleiben. Aufzucht ist jeweils möglich, sprechen Sie uns bezüglich den Kosten an. Werden die Koi nicht innerhalb dieser Fristen abgeholt und ist nichts anderes vereinbart, verrechnen wir pro Monat CHF 50 für die Hälterung pro Koi. Sollten wir innerhalb von 6 Monaten keinen Abholzeitpunkt oder Hälterung/Aufzucht vereinbaren können, ist die KOI LOUNGE Zürich berechtigt, den Koi weiterzuverkaufen, ohne Rückerstattung des Kaufpreises.

Zahlung
Die Rechnungen sind per Vorkasse zu bezahlen, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die KOI LOUNGE Zürich auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der KOI LOUNGE Zürich.

Beanstandungen/Reklamationen
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, mindestens aber innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Empfang der Ware schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die ganze Lieferung. Für zu spät gemeldete Mängel wird keine Haftung übernommen.

Garantieansprüche
Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial, Zubehör, beigelegte Batterien/Akkus, Leuchtmittel und Quarzgläser ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen KOI LOUNGE Zürich stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Bei Fischen lehnen wir bezüglich Geschlechtsbestimmung jegliche Haftung ab. Die Koi werden nach bestem Wissen und Gewissen gesext, Irrtum vorbehalten. Ebenso kann ein Wachstum bei Hälterung/Aufzucht nicht vorhergesagt und garantiert werden.

Haltung, Untersuchung der Koi/Fische und Gewährleistungsausschluss für Koi-Herpes-Virus-Erkrankungen
a) Beim Zusammensetzen von neuen Koi zu einem bereits im Teich vorhandenen Fischbestand ohne Quarantäne besteht die Gefahr des Ausbruches einer bakteriellen Infektion sowohl beim Alt- als auch beim Neubestand (sog. „Kreuzverkeimung“). Dies ist die Folge einer Auseinandersetzung der einzelnen Koi mit ihnen bislang unbekannten Bakterien. Je nach Wassertemperatur wird dies unterschiedliche Ausmasse annehmen können, generell gilt, je höher die Wassertemperaturen, desto geringer sind die Krankheitsprobleme und desto schneller erfolgt die Genesung.

Zudem ist zu beachten, dass in einem Altbestand KHV-Carrierkoi vorhanden sein können, die viele Jahre ohne Krankheitsprobleme mit dem in ihnen schlummernden Koiherpesvirus gelebt haben. Beim Vermischen des Bestandes mit neuen Koi besteht jedoch die Möglichkeit, dass schlummernde Koiherpesviren ausgeschieden werden und zu einem KHV-Ausbruch bei den Koi im Teich führen. Daher die Züchter unserer Koi nach dem Stand der Wissenschaft alles, um das Koiherpesvirus sicher aus den Koibeständen auszuschliessen. Bei Einhaltung der vorgenannten Standards können wir keinerlei Gewährleistung im Falle von Koi-Herpes-Virus-Erkrankungen im Bestand nach dem Kauf und Einsetzen eines bei uns gekauften Koi übernehmen.

Die gelieferten Koi/Fische sind mindestens sechs Wochen von den Wassertieren des Käufers getrennt in Quarantäne bei permanent 16 bis 24° Celsius Wassertemperatur zu halten, um die Übertragung von bei Übergabe vorhandener Krankheiten, insbesondere des Koi-Herpes-Virus (KHV), zu verhindern.

b) Der Käufer hat auf seine Kosten für (einen Zeitraum von 4 Wochen seit Übergabe der Ware) den in Ziffer 6.f) genannten Sachmängelhaftungszeitraum 2-wöchigem Abstand eine PCR (Polymerase Chain Reaction)-Untersuchung der Koi-Fische durch einen zugelassenen Tierarzt zur Feststellung von KHV vornehmen zu lassen und die Untersuchungsergebnisse zur Dokumentation aufzubewahren.

c) Der Käufer ist verpflichtet, bei einem Verkauf bzw. einer Weitergabe der Koi/Fische innerhalb des Sachmängelhaftungszeitraumes an einen Dritten, auf seine Kosten eine PCR-Untersuchung vornehmen zu lassen und die Koi/Fische erst zu übergeben, wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen und unbedenklich sind.

d) Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen Ziffer 5. a) bis c) nicht verbunden.

e) Entscheidet sich der Käufer seinen Koi für wenigstens eine weitere Wachstumssaison in Japan oder bei der KOI LOUNGE Zürich in Birmensdorf zu belassen, geschieht dies auf Risiko des Käufers. Im Schadensfall (Krankheit, Versterben) kann von Seiten KOI LOUNGE Zürich keine Haftung übernommen werden, die über die eigenübliche Sorgfalt hinausgeht.

Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt. Beim Kauf von Fischen sind sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, insbesondere auch für krankheitsbedingte Folgeschäden, ausdrücklich wegbedungen. Davon ausgenommen ist das Fehlen speziell zugesicherter Eigenschaften.

Datenschutz
Die KOI LOUNGE Zürich ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu verarbeiten. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Birmensdorf ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.